Flugplatzordnung des LSC-Condor-Berlin e.V.

1. Vor Beginn des Flugbetriebs ist telefonisch eine Flugverkehrskontrollfreigabe beim Tower Berlin einzuholen. Dies ist schriftlich mit Namen und Uhrzeit und der jeweiligen Freigabe (Tief /Hoch) im Freigabedokument zu dokumentieren.

2. Die Beendigung bzw. längere Unterbrechungen des Modellflugbetriebes sind dem Tower Berlin zu melden. Für die Wiederaufnahme des Flugbetriebes ist erneut eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.

3. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb trägt sich vor Aufnahme des Flugbetriebes in das Modellflugbuch unter Angabe der Uhrzeit ein und bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnis der Flugplatzordnung. Die Beendigung des Flugbetriebes ist mit der Uhrzeit im Flugbuch zu vermerken.

4. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Die aktive Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder Flugtauglichkeit beeinträchtigenden Mitteln ist verboten.

5. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Bemannten Luftfahrzeugen müssen Flugmodelle stets ausweichen.

6. Fahrzeuge sind hinter dem Sicherheitszaun abzustellen.

7. Zuschauer haben sich hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten. Das Betreten der Start-und Landeflächen durch Besucher ist während das Flugbetriebes nicht gestattet.

8. Jeder ist verpflichtet, auf den Schutz der Natur und der Umwelt zu achten.

9. Der Betrieb von Flugmodellen ist nur mit einer ausreichenden Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erlaubt.

10. Beim Betrieb von Flugmodellen über 2 Kg Abfluggewicht oder über 120 m Flughöhe ist ein Kenntnisnachweis / Schulungsnachweis eines Verbandes erforderlich, dem eine Betriebsgenehmigung durch das LBA erteilt wurde.

11. Auf dem Gelände dürfen Flugmodelle mit bis 25 Kg Abfluggewicht mit und ohne Verbrennungsmotoren betrieben werden.

12. Die Nutzung des Modellfluggeländes ist nur Mitgliedern des LSC Condor und genehmigten Gastfliegern gestattet.

13. Segelflug- und Elektroflugmodelle können täglich eingesetzt werden.

14. Der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotor ist nur zu folgenden Zeiten gestattet:

• Montag bis Freitag 9.00 – 19.30 Uhr (Ortszeit)

• Samstag in der Zeit von 9.00-13.00 und 15.00-19.30 Uhr (Ortszeit)

• An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von Verbrennungsmotoren untersagt.

15. Der Betrieb einer Schleppmaschine für Segelflugzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, ist zu folgenden Zeiten gestattet:

• Montag bis Samstag von 8.00 – 20.00 Uhr (Ortszeit)

• An Sonn- und Feiertagen von 9.00-13.00 und 15.00-20.00 Uhr (Ortszeit)

16. Der Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor darf nur mit einem vom Vorstand des LSC- Condor ausgestelltem Lärmpass erfolgen. Bei der Ausstellung des Lärmpasses wird die Einhaltung der zulässigen Werte überprüft.

17. Der Einsatz von Modellen mit Verbrennungsmotor ist im Flugbuch zu vermerken.

18. Die Einhaltung der maximalen Schallpegelwerte der Flugmodelle wird durch Kontrolle der Lärmpässe sichergestellt.

19. Der gleichzeitige Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist bei Kolbenantrieben auf 2 und bei Turbinenantrieben auf 1 begrenzt.

20. Ab Waldbrandstufe 3 dürfen Verbrennungsturbinen wegen der hohen Brandgefahr nicht Betrieben werden.

21. Beim gleichzeitigen Aufstieg von mehr als 3 Flugmodellen sind ein oder zwei Flugleiter zu bestimmen. Die Flugleiter werden unter den anwesenden Piloten in Abstimmung festgelegt. Die Flugleiter dürfen sich gegenseitig abwechseln. Der aktive Flugleiter ist geeignet gekennzeichnet. Dieser darf während der Zeit seines Dienstes kein Modell steuern. Der Flugleiter regelt den Flugbetrieb und beobachtet den Luftraum insbesondere in Hinblick auf tieffliegenden Luftverkehr.

22. Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.

23. Der für erlaubnispflichtige Flugmodelle vorgegebene Flugraum ist in der Grafik dargestellt.

24. Der Flugsektor ist ein Halbkreis mit 400 m Radius, mit dem Mittelpunkt auf Höhe des Durchganges im Zaun und liegt nördlich des Zaunes. Südlich des Zaunes besteht Flugverbot.

25. Der allgemeine Flugbetrieb beginnt mit der bürgerlichen Dämmerung. (etwa 30min vor Sonnenaufgang) und endet mit Sonnenuntergang.

26. Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen nicht unter 25m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Weg auf mindestens 25m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden.

27. Die in der Grafik dargestellte Start und Landebahn ist ständig freizuhalten. Es ist auf startende und landende Flugmodelle zu achten.

28. Aus Sicherheitsgründen haben sich alle Piloten auf eine gemeinsame Startstelle für alle Modelle zu einigen. Wenn von dieser Regel abgewichen werden muss (z.B. Seglerschlepp, Triangelflug, Windenstart), darf der Start nur in Abstimmung mit den anderen Piloten erfolgen.

29. Gastflieger sind mit Zustimmung des Flugleiters und gegen Zahlung einer Gastgebühr startberechtigt, sofern sie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Sie müssen sich mit Namen und Anschrift im Flugbuch (Rückseite) eintragen und mit der Unterschrift bestätigen, dass sie die Flugplatzordnung kennen. Gastflieger sind nicht berechtigt Flugmodelle mit Verbrennungsantrieb zu fliegen.

30. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen.

31. Besondere Vorkommnisse, insbesondere außer Kontrolle geratene Flugmodelle, die den Sichtbereich / freigegebenen Modellflugsektor verlassen, sind unverzüglich telefonisch an Tower Berlin zu melden und im Flugbuch zu vermerken.

32. Bei Unfällen ist der Vorstand unter TEL: 0179 5111226 und ggf. der Rettungsdienst unter Tel. 112 zu informieren (5W). Das Ereignis ist im Flugbuch zu vermerken.

33. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich 1x außen unter dem Vordach der Hütte. Weitere Verbandskästen, Rettungsdecken und Feuerlöscher sind in der Hütte. Neben der Hütte befinden sich eine Tonne mit Löschwasser und Eimer.

Bei Nichtbefolgen dieser Anordnung kann vom Vorstand eine Abmahnung erteilt werden, nach zwei Abmahnungen ist der Ausschluss aus dem Verein möglich.

Der Vorstand, Mai 2025

Thomas Schwarzer, Georg Knick, Axel Freiberg