UAS — Unmanned Aircraft System — unbemannte Luftfahrzeugsysteme
Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.
Text vom Luftfahrt-Bundesamt auf der Seite:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html
Die Registrierungspflicht durch das LBA wurde für 4 Monate ausgesetzt und ist jetzt ab 1.5.21 verbindlich.
Die Regelungen gelten für alle Modell-Luftfahrzeuge, also nicht nur für Drohnen (Multikopter).
Bitte bringt die Registrierungsnummer (ohne die 3 letzten Stellen) an euren Modellen an. Feuerfeste Schilder sind dafür nicht vorgeschrieben, wie auch die alten Adressschilder nicht mehr notwendig sind. Es empfiehlt sich allerdings, die Adressen am Modell zu belassen, falls sich ein Modell einmal „selbständig“ macht und von einem Finder zurückgebracht werden soll.
Man kann die Registrierungsnummer auch zusammen mit seinen Kontaktdaten und vielleicht der Adresse unseres Platzes in einen QR-Code packen.
Thomas hat außerdem einen Dymo besorgt, mit dem er auf dem Platz eure Kennung zum Aufkleben ausdrucken kann.
Rechtliche Hinweise zum Modellflug findet man auf den Seiten des DMFV:
https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/recht/
Dort werden regelmäßig aktuelle Fragen erörtert.
Zum Thema Kenntnisnachweis bzw. EU-Drohnenführerschein gibt es da auch einen Beitrag:
https://www.dmfv.aero/rechtundwissen/neue-eu-verordnung-kenntnisnachweis-noch-aktuell/
Aktuell wird auf unserem Modellflugplatz zum Betrieb von
Flugmodellen kein Kenntnisnachweis benötigt. Außerhalb unseres Platzes
gelten die entsprechenden Vorgaben.
Zur Flughöhe:
Unser Modellflugplatz besitzt eine Aufstiegserlaubnis ohne
Höhenbeschränkung. D.h. wir dürfen den unkontrollierten Luftraum ohne
Begrenzung nutzen. Der Kontrollierte Luftraum beginnt ab einer Höhe von
2500Fuß = 762m